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festakt in Berlin zu 100 Jahren Frauenwahlrecht
Oberbürgermeisterin Henriette Reker beim heutigen Festakt zum Frauenwahlrecht im Deutschen Historischen Museum in Berlin mit Alice Schwarzer. Bildrechte: Stadt Köln
Mit einem Festakt wird heute der 100. Jahrestag der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland gewürdigt. Bei der Veranstaltung im Deutschen Historischen Museum in Berlin werden unter anderem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frauenministerin Franziska Giffey sprechen. Oberbürgermeisterin Henriette Reker gehört ebenfalls zu den geladenen Gästen.
Oberbürgermeisterin Henriette Reker: „Gerade einmal 100 Jahre ist es her, dass Frauen in Deutschland das Recht haben, wählen zu gehen. Das, was viele von uns heute als Selbstverständlichkeit ansehen, musste hart erkämpft werden. Als das Wahlrecht 1918 eingeführt wurde, war das ein Meilenstein und zugleich der Ausgangspunkt für die weitere Gleichstellung. In der ersten Nationalversammlung in Deutschland am 19. Januar 1919 lag der Frauenanteil bei gerade mal 9 Prozent. Nach 100 Jahren aktivem und passivem Wahlrecht sollte man meinen, müsse der Anteil der Parlamentarierinnen in etwa dem Anteil der Frauen in unserer Bevölkerung entsprechen. Doch da sind wir noch lange nicht. Ich bin die einzige Oberbürgermeisterin in NRW, das heißt, alle anderen kreisfreien Städten werden von Männern gesteuert. Auf Dauer kann sich kein demokratisches Gemeinwesen damit zufriedengeben, dass die Hälfte der Bevölkerung politisch nicht angemessen vertreten ist.“
„Gerade in Köln sollten wir uns auf unsere historischen Wurzeln besinnen. Denn wenn wir an die Anfänge der Stadtgeschichte zurückdenken, war es ja eine Frau, nämlich Agrippina, die im Jahr 50 nach Christus dafür sorgte, dass die kleine Kolonie am Rhein Stadtrechte erhielt – wenn sie dabei auch auf die Hilfe und die Unterstützung ihres Mannes Claudius angewiesen war; denn selbst Einfluss nehmen, das konnte eine Frau damals nicht. Damit wurde zum ersten Mal eine römische Stadt nach einer noch lebenden Frau benannt: Colonia Claudia Ara Agrippinensium“, so Reker weiter.
Das Wahlrecht für Frauen war am 12. November 1918 verkündet worden. Die erste Wahl, bei der Frauen stimmberechtigt und wählbar waren, war die Wahl zur Weimarer Nationalversammlung am 19. Januar 1919.
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